Per Vorschrift übertragene Verantwortung kann nicht wahrgenommen werden / Fuhrparkverband bittet um Klarstellung / Anfrage an die DGUV und die BG Verkehr Nutzen Mitarbeiter*innen Mietfahrzeuge kurzfristig, gibt es Unklarheiten bzgl. der UVV. Die Unfallverhütungsvorschriften – kurz UVV – sind bekannt. Wer Fahrzeuge betrieblich nutzt, muss – gemäß der dort vorgeschriebenen Pflichten – vier Elemente beachten. Das sind die Gefährdungsbeurteilung, dieArtikel Lesen