Probleme für Eigentümer Ernst-Werner Bruder Mietpreisbremse Im Prinzip besteht die „Mietpreisbremse“ aus zwei Teilen: dem bundeseinheitlichen „Besteller- Prinzip“ und den individuellen Maßnahmen zur Bremsung der Mieten, die die Länder selbständig für einzelne Bereiche anordnen können. „Besteller-Prinzip“: dies bestimmt, dass zukünftig derjenige, der den Makler beauftrag, ihn auch bezahlen muss. Das wird im Regelfall der Vermieter sein, der dem Makler mitteilt,Artikel Lesen