Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Energiepreispauschale für Rentner kommt +++ 300 Euro erhalten Rentner als Einmalzahlung, um die gestiegenen Energiepreise besser zu bewältigen. Anspruch hat nach Auskunft der ARAG Experten jeder, der zum Stichtag 1. Dezember 2022 eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält. Auch Personen, die Anspruch auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetz haben,Artikel Lesen

(Bildquelle: @pexels.com) PCR-Testpflicht für genesene Besucher im November 2021 gesetzeskonform (VfGH 3.3.2022, V 231/2021) Der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung sah unter anderem eine 2G-Pflicht für das Betreten von Betrieben der Nachtgastronomie (Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen) vor, die so gestaltet war, dass der Genesenen-Status zum Betreten von Betrieben der Nachtgastronomie nicht ausreichte; Genesene hatten sich daher mangels (zusätzlicher) Impfung einem PCR-Test zu unterziehen,Artikel Lesen

Der VfGH setzte sich mit dem Betretungsverbot für Ungeimpfte auseinander (Bildquelle: @pexels.com) PCR-Testpflicht für genesene Besucher im November 2021 gesetzeskonform (VfGH 3.3.2022, V 231/2021) Der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung sah unter anderem eine 2G-Pflicht für das Betreten von Betrieben der Nachtgastronomie (Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen) vor, die so gestaltet war, dass der Genesenen-Status zum Betreten von Betrieben der Nachtgastronomie nicht ausreichte; GeneseneArtikel Lesen

Der VfGH setzte sich erstmals mit dem Lockdown für Ungeimpfte auseinander (Bildquelle: @pexels.com) Lockdown für Ungeimpfte im November 2021 gesetzeskonform (VfGH 3.3.2022, V 294/2021) Dem Covid-19-Maßnahmengesetz zufolge darf der Gesundheitsminister das Betreten bestimmter öffentlicher Orte untersagen, sofern dies unterlässlich ist, „um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerte Notsituationen zu verhindern“ (§ 6 Abs 1 COVID-19-Maßnahmengesetz). Von dieserArtikel Lesen

Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick +++ Quarantäne-Entschädigung nur noch für Geimpfte +++ Bislang hat der Staat gezahlt, wenn Arbeitnehmer in Corona-bedingte Quarantäne mussten. Ab 1. November gilt eine Neuregelung, nach der nur noch Geimpften eine Quarantäne-Entschädigung zusteht. Ungeimpfte Arbeitnehmer müssen damit rechnen, dass sie im Fall einer angeordneten Quarantäne bei Verdienstausfällen keine Lohnfortzahlung mehr bekommen. Die ARAG ExpertenArtikel Lesen