Zur Zeckensaison Unfallversicherungen prüfen
Tipp: Vertragsumstellung auf neue Bedingungen fordern BVK Düsseldorf Düsseldorf, 14. Mai 2014 – Waldspaziergänge gelten als erholsam. Doch manchmal lauern dort auch Gefahren wie Zecken, die Bakterien und Viren übertragen können. Ihr Biss gilt neuerdings auch als Unfall, wenn der privaten Unfallversicherung die neuesten Bedingungen zugrunde liegen. Darauf macht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) aufmerksam. Die Umstellung alter Verträge aufArtikel Lesen