Seit Juni gilt auf dem Wohnungsmarkt das Bestellerprinzip. Es besagt, dass ein Makler von demjenigen bezahlt werden muss, der ihn auch beauftragt hat. Was zunächst wie eine faire Regelung klingt, sorgt für jede Menge Ungerechtigkeit, beklagt der neu gegründete Verband Deutscher Immobilienmakler e.V. (VDIMMO). Nicht nur für die Makler, auch für Mieter und Vermieter hat sich nach den Erfahrungen desArtikel Lesen