www.vqc.de Wenn in einem Rechtsstreit eine Partei ein bauliches Privatgutachten einholt, müssen die Kosten dafür nicht zwangsläufig von der unterlegenen Partei erstattet werden. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Koblenz entschieden*. Nach Überzeugung des Gerichts müssen die Kosten eines privaten Gutachtens nur dann von der unterlegenen Partei erstattet werden, wenn die notwendigen Erkenntnisse der Partei weder durch ein selbstständiges Beweisverfahren nochArtikel Lesen