Hans-Jürgen Segbers | SPMC Banken und Sparkassen sind ab dem 1. Januar 2018 verpflichtet, dem Anleger vor Abschluss eines Wertpapiergeschäftes die während der Anlagedauer entstehenden Gesamtkosten offen zu legen. Provisionen sind separat auszuweisen. Die höhere Kostentransparenz im Wertpapiergeschäft / in der Fondsberatung ermöglicht dem Anleger jetzt, vor Abschluss des einzelnen Anlagegeschäftes, die Höhe der Gesamtkosten in Euro zu erkennen undArtikel Lesen

Der Gesetzgeber stärkt die Honorarberatung. Berufsbezeichnungen in der Fondsberatung. In diesen Tagen erhalten Kunden von Banken und Sparkassen Informationen, welche Art der Anlageberatung Ihre Bank erbringt. Abhängige Anlageberatung oder Unabhängige Anlageberatung. Die Anleger sollten diese Informationen genau lesen. Der Gesetzgeber stärkt die Honorarberatung. „Unabhängige Anlageberatung“ und „Unabhängiger Anlageberater“ sind ab dem 1. Januar 2018 gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen. Verlässlich zu erkennenArtikel Lesen