(Mynewsdesk) Im Zusammenhang mit dem Mehrheitsbeschluss vom 10. Juli 2014 ist der Stadtverordnetenversammlung eine gutachterliche Risikoanalyse der DLRG über das Weserstrandbad vorenthalten worden. Das hat eine Nachforschung der Weserschwimmer-Bewegung ergeben. Die gutachterliche Stellungnahme der DLRG, über deren Inhalt der Weserschwimmer-Bewegung nichts bekannt ist, liegt der im Auftrag der Stadtgemeinde Bremerhaven handelnden Bädergesellschaft mbH vor. Das teilte der Bädergeschäftsführer Robert HaaseArtikel Lesen