Warenhandel innerhalb der EU – B2B und B2C
EU Warenhandel (Bildquelle: iStock-1478925768) Lieferungen an Unternehmen innerhalb der EU sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: -Die Ware muss in einen anderen EU-Mitgliedstaat transportiert werden. -Der Empfänger muss ein Unternehmer sein. -Der Kunde kauft die Ware für geschäftliche Zwecke. -Die Besteuerung der Lieferung erfolgt in einem anderen EU-Staat. Für eine korrekte Rechnungsstellung sind folgende PunkteArtikel Lesen