Nebenkosten für leere Nachbarwohnung: Wer zahlt?
R+V-Infocenter: laufende Kosten übernimmt der Eigentümer Wiesbaden, 21. Februar 2019. Grundsteuer, Flurbeleuchtung oder Straßenreinigung: Ein Teil der allgemeinen Nebenkosten wird in der Regel auf die Mieter umgelegt. Doch wenn eine Wohnung leer steht, muss der Eigentümer viele der laufenden Kosten übernehmen – nicht die Nachbarn. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Bei Leerstand: Betriebskosten Sache des Eigentümers InArtikel Lesen