R+V-Infocenter: laufende Kosten übernimmt der Eigentümer Wiesbaden, 21. Februar 2019. Grundsteuer, Flurbeleuchtung oder Straßenreinigung: Ein Teil der allgemeinen Nebenkosten wird in der Regel auf die Mieter umgelegt. Doch wenn eine Wohnung leer steht, muss der Eigentümer viele der laufenden Kosten übernehmen – nicht die Nachbarn. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Bei Leerstand: Betriebskosten Sache des Eigentümers InArtikel Lesen

Wenn ein Mitarbeiter die Krankenkasse wechselt, kann das den Chef jedes Jahr einige hundert Euro kosten, muss es aber nicht Der Sachverhalt ist nicht ganz neu. Aber überwiegend unbekannt. Dabei liegt hier sprichwörtlich das Geld auf der Straße. Die Unternehmensberatung „Leiwand Marketing“ hat sich in einem aktuellen Projekt mit dem Thema auseinandergesetzt und schätzt den Betrag auf weit über EURArtikel Lesen

Der Vermieter darf nicht die auf die Instandsetzung entfallenden Kosten umlegen. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.12.2014, VIII ZR 88/13. Ausgangslage: Wenn der Vermieter modernisiert, darf er die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen auf den Mieter umlegen. Nicht umlegen darf er die Instandsetzungskosten. Umstritten ist immer wieder, was das konkret für den jeweiligen Prozess,Artikel Lesen