Wen betrifft die 44. BImSchV und was sind die neuen Anforderungen? Die 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung ist die Umsetzung der MCP-Richtlinie der Europäischen Union und wurde am 14.12.2018 beschlossen. Sie ist am 20.06.2019 in Kraft getreten. Sie betrifft Gasturbinen und Verbrennungsmotoranlagen mit einer mittelgroßen Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 Megawatt, auch wenn sie nicht genehmigungsbedürftig sind. Für Feuerungsanlagen ab 50 MW giltArtikel Lesen