Arbeitnehmer, die bis zum 31.03.2015 ihren schon aus dem Vorjahr übertragenen Resturlaub nicht genommen haben, gehen erholungstechnisch leer aus. Es besteht also Anlass, noch im März tätig zu werden, wenn die Urlaubskonten noch mit Resturlaub gefüllt sind! Wenn im März noch Urlaubstage aus dem Vorjahr auf dem Mitarbeiterkonto stehen, wurde der Urlaub schon aus wichtigem Grund auf Antrag des ArbeitnehmersArtikel Lesen