Anleger sollen Vollmacht an UDI-nahen Rechtsanwalt geben (Bildquelle: © maxxyustas – PantherMedia) – Alle Anleger erhalten Forderungsanmeldungen vom Insolvenzverwalter – Abtretungsvereinbarung möglicherweise nichtig – Anleger dürfen Vollmacht an von UDI vorgeschlagenen Anwalt auf keinen Fall übertragen – Erneute Schlechterstellung der Anleger muss verhindert werden Siegburg, 01. Oktober 2021 Alle Anleger erhalten Forderungsanmeldungen Das AG Leipzig hat die Regelinsolvenzverfahren für dieArtikel Lesen