ARAG Experten mit Informationen rund um das Trennungsjahr Rund 140.000 Ehen wurden im Jahr 2020 geschieden. Und während es unzählige verschiedene Gründe für ein Eheaus gibt, existiert in der Regel nur ein Weg zur Scheidung: das Trennungsjahr. Denn wer hierzulande die Scheidung einreichen möchte, muss vorher ein Jahr lang nachweislich getrennt leben. Dabei ist zwar Geschlechtsverkehr mit dem Ex abArtikel Lesen

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Auch EU-Auslandskonto gestattet +++ Online-Händler dürfen Kunden aus Deutschland bei Zahlung per Lastschrift nicht generell den Einzug von einem Konto im EU-Ausland verwehren. Dieses Verbot ergebe sich aus der europäischen Verordnung über das Sepa-Lastschriftverfahren, entschied nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 93/18). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelleArtikel Lesen

Sind Fragen zu Trennungsjahr oder Trennungsunterhalt offen geblieben? Rufen Sie an: 0511 – 22005330. (Bildquelle: MicrostockAsia / panthermedia) Das sogenannte Trennungsjahr gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen für einen Scheidungsantrag. Wie der Name schon verrät, dauert es exakt 12 Monate und beginnt an dem Tag, an dem die Ehepartner „von Tisch und Bett“ getrennt sind. So einfach, wie es sich anhört,Artikel Lesen