ARAG Recht schnell…
2024-09-18
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Anfassen nicht erlaubt! +++ Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt – auch nicht auf Betriebsfeiern. Die ARAG Experten verweisen auf ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg. Im verhandelten Fall ging es um einen vermeintlich nett gemeinten Klaps auf den Po einer Kollegin. Doch die Frau war alles andere als erfreut und schlug dieArtikel Lesen