Pflicht & Chance für Arbeitgeber Renate Freisler Balance-Expertin www.renatefreisler.de/psychische-gefaehrdungsbeurteilung 15.07.2015 Änderung im Arbeitsschutzgesetz: Das zum 01.01.2014 geänderte Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass eine psychische Gefährdungsbeurteilung Pflicht für jedes Unternehmen ist (§ 5 Abs. 3 Punkt 6 ArbSchG). Das bedeutet dass jeder Arbeitgeber – egal welcher Größe oder Branche – eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchführen muss. Viele Unternehmen erfüllen diese rechtliche VerpflichtungArtikel Lesen