Weitervermietung an Touristen nicht ohne Erlaubnis
Haus & Grund Hessen warnt: Vermieter kann fristlos kündigen Frankfurt/Wiesbaden, 5. August 2021 – Wer unterwegs ist, bucht seine Unterkunft immer häufiger privat über Online-Portale – ob für den kurzen Verwandtenbesuch oder den Urlaub in einer fremden Stadt. Aber Vorsicht: Mieter, die den Trend nutzen möchten und ihren Wohnraum untervermieten, ohne den Eigentümer zu informieren, riskieren die fristlose Kündigung. DaraufArtikel Lesen