ARAG Experten über eine Bestattungskultur im Wandel Lebendig mit dem verstorbenen Ehepartner begraben wird man heutzutage glücklicherweise nicht mehr. Solche Nebenbestattungen sind eher vorchristlicher Natur. Auch der geliebte Vierbeiner darf nur eingeäschert in einer Urne mit seinem Herrchen ins Grab und gilt dann als offizielle Sargbeigabe. Da stellt sich die vielleicht etwas heikle Frage: Was darf denn eigentlich mit inArtikel Lesen

Tod eines Ehepartners: Erste Schritte für Hinterbliebene Wenn der Ehepartner stirbt, muss die Witwe oder der Witwer nicht nur den Schmerz und die Trauer bewältigen. Auch jede Menge Formalitäten sind nun zu erledigen: Welche Behörden müssen die Angehörigen verständigen? Wer hat über die Bestattung zu bestimmen? Und was wird mit dem Erbe? Vielen Trauernden hilft es, wenn sie sich fürArtikel Lesen