ARAG Recht schnell…
Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick +++ Keine Abtretung von Hartz-IV Ansprüchen +++ Die Abtretung von Hartz-IV-Ansprüchen zur Tilgung von Altschulden liegt nicht im wohlverstandenen Interesse des Leistungsberechtigten und ist damit unwirksam. Dies hat laut ARAG Experten das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden. Denn die Regelleistung diene der Deckung des laufenden Lebensunterhalts, so das LSG. Die Tilgung von Altschulden ausArtikel Lesen