Hund im Sommer im Auto gelassen: Geldbuße Wer seinen Hund bei sommerlichen Temperaturen im Auto zurücklässt, riskiert eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und ein dreistelliges Bußgeld. Denn Autos heizen sich sehr schnell auf, dadurch gerät der Hund in Lebensgefahr. So entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht München zu Ungunsten einer Tierhalterin. AG München, Az. 1115Artikel Lesen

Spaß-Tattoos für Tiere sind Tierquälerei! Das Tätowieren von Tieren ist nur zulässig, wenn es gesetzlich vorgesehen ist, etwa zur Identifikation. Spaß-Tattoos für Tiere sind wegen der damit verbundenen Schmerzen tabu. Dies entschied das OVG Münster nach Angaben der D.A.S. in einem Fall, bei dem die rote „Rolling-Stones-Zunge“ auf ein weißes Pony tätowiert werden sollte. Der Tätowierer kann nun seine Geschäftsidee,Artikel Lesen