Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze – Tierschutzrecht
Hund im Sommer im Auto gelassen: Geldbuße Wer seinen Hund bei sommerlichen Temperaturen im Auto zurücklässt, riskiert eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und ein dreistelliges Bußgeld. Denn Autos heizen sich sehr schnell auf, dadurch gerät der Hund in Lebensgefahr. So entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht München zu Ungunsten einer Tierhalterin. AG München, Az. 1115Artikel Lesen