Mit warmer Hand schenken, statt mit kalter vererben!
Schenken statt vererben – nicht wenige Menschen nutzen diese Möglichkeit, um Vermögenswerte an Kinder, Nahestehende oder Dritte zu Lebzeiten weiterzugeben. Melanie Loewe thematisiert die Option zum Vererben: Zu Lebezeiten SCHENKEN. „Alle zehn Jahre können Sie Ihre Lieben mit Vermögenswerten bis zum Freibetrag beschenken. Auch beim Erbe gibt es einen Steuerfreibetrag, der aber nur einmal gewährt wird. Daher kann es sichArtikel Lesen