Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Sozialrecht 1. Nach § 38 Abs 1 S 3 BetrVG können Freistellungen von Betriebsratsmitgliedern auch in Form von Teilfreistellungen erfolgen. …Vor der Wahl von teilweise freizustellenden Betriebsratsmitgliedern bedarf es keines Beschlusses des Betriebsrats über die Zulässigkeit von Teilfreistellungen. 2. Auf den Vorschlagslisten für die Freistellungswahl sind entsprechend § 6 Abs 3 SArtikel Lesen