Fabian Wilden, Rechtsanwalt Der Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Tage, der an die Stelle des Anspruchs auf ein tarifliches Zusatzgeld tritt, wird nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer am Freistellungstag arbeitsunfähig erkrankt ist. (Leitsatz des Verfassers) BAG, Urteil vom 23. Februar 2022 – 10 AZR 99/21 Der Arbeitnehmer ist bei einem Unternehmen der Metallindustrie beschäftigt, auf das Arbeitsverhältnis finden die Tarifverträge derArtikel Lesen