Leckschutzauskleidung als zweite Barriere sup.- Bei der Lagerung von Heizöl ist doppelte Sicherheit Vorschrift: Kommt es wegen eines Lecks oder einer defekten Leitung zum Austritt von Öl, muss es von einer zweiten Hülle oder einem stoffundurchlässigen Auffangraum gestoppt werden. Auch ältere einwandige Stahltanks lassen sich nach Angaben des Bundesverbandes Behälterschutz e. V. (Freiburg) so nachrüsten, dass sie dieser Gesetzeslage gerechtArtikel Lesen