(Bildquelle: BAKOM) Seit dem 26. April 2024 hat die Schweiz einen bedeutenden Schritt in der digitalen Landschaft gemacht: Auch Privatpersonen können nun offiziell Swiss-Domains registrieren. Diese Änderung stellt eine wichtige Erweiterung der bisherigen Regelung dar, die ausschließlich Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen vorbehalten war. Die Swiss-Domain wurde ursprünglich eingeführt, um die digitale Präsenz der Schweizer Identität und Wirtschaft zu stärken.Artikel Lesen

(Bildquelle: gemeinfrei) Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat angekündigt, dass die Registrierung von Swiss-Domains auch für Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit Schweizer Staatsbürgerschaft geöffnet werden soll. Diese Entscheidung bietet eine Vielzahl von Vorteilen und Möglichkeiten für Einzelpersonen und Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag, wie beispielsweise Architekten oder Handwerker. Am 2. Juni 2023 hat der Bundesrat eine Revision der VerordnungArtikel Lesen

Kanton Zürich führt mit Zuerich-Domains die dritte Domain der Schweizer ein (Bildquelle: gemeinfrei) Ricola mußte noch darum kämpfen, daß auf die Frage „Wer hat’s erfunden?“ die richtige Antwort: „Die Schweizer!“ gegeben wird. Ein Kampf ist nun nach der Einführung der Swiss-Domains nicht mehr nötig: Bei einer Schweizer Firma, die eine Swiss-Domain verwendet, wird die Frage: „Wer hat’s erfunden?“ gar nichtArtikel Lesen