„Sturmklingeln“ des Vermieters erlaubt? Klingelt ein Vermieter bei seinem Mieter „Sturm“, um ihm an der Wohnungstür das Kündigungsschreiben zu überreichen, ist dies kein Eingriff in die Privatsphäre des Mieters. Nach Mitteilung der D.A.S. lehnte das Amtsgericht München daher einen Schadenersatzanspruch über 15.000 Euro gegen eine Vermieterin ab. AG München, Az. 473 C 31187/11 Hintergrundinformation: Vermieter müssen sich generell in AchtArtikel Lesen