Taxi- und Mietwagenunternehmer unter Druck Krankenfahrttarife im Taxibereich Der Mindestlohn ist beschlossene Sache. Ab 2015 bekommen die meisten Arbeitnehmer in Deutschland wenigstens 8,50 Euro pro Stunde. Das gilt auch für das Taxi- und Mietwagengewerbe. Direkt davon berührt ist die Beförderung von gesetzlich Versicherten aus zwingenden medizinischen Gründen im Rahmen von sogenannten Krankenfahrten. Diese werden unter anderem mit dem Taxi bzw.Artikel Lesen