Stromweiterleitung an Dritte
2020-10-02
Gesetzeskonformes Messkonzept mit econ solutions Messkonzept von econ solutions für die Drittmengenabgrenzung (Bildquelle: econ solutions GmbH) Ab 01. Januar 2021 müssen privilegierte Unternehmen, die auf ihrem Betriebsgelände Strom an Dritte weiterleiten, ein geeignetes, zeitsynchrones und von einem Wirtschaftsprüfer testiertes Messkonzept vorweisen. Mit der neuen Energiemanagement-Software econ4 der econ solutions GmbH können Unternehmen dieser verschärften Nachweispflicht gesetzeskonform und kostensparend nachkommen. DasArtikel Lesen