Mieter- oder Vermieterangelegenheit? (Bildquelle: ©Antonioguillem – www.fotolila.com) Der ewig gleiche Streit zwischen Mietern und Vermietern: Wer bezahlt die Reparatur in der Mietwohnung? Meist geht es um sogenannte Kleinreparaturen. Mal ist das Schwimmerventil im WC-Spülkasten undicht, mal der Rolladen defekt. Aber wer muss eigentlich für welchen Schaden aufkommen? Im BGB unter § 535 ist folgendes geregelt: Der Vermieter hat die MietsacheArtikel Lesen

Meistens geht’s um die Betriebskosten Foto: Fotolia (No. 5085) sup.- Wenn es ums Geld geht, hört die Freundschaft häufig auf – und die Zweckgemeinschaft zwischen Mieter und Vermieter ist erst recht bedroht. In fast einem Viertel aller Zivilprozesse in Deutschland müssen sich die Gerichte mit Wohnraummietsachen beschäftigen. Dass dabei die unmittelbaren Streitigkeiten um Geldbeträge im Vordergrund stehen, belegt eine StatistikArtikel Lesen