Kleinreparaturen in der Mietwohnung
Mieter- oder Vermieterangelegenheit? (Bildquelle: ©Antonioguillem – www.fotolila.com) Der ewig gleiche Streit zwischen Mietern und Vermietern: Wer bezahlt die Reparatur in der Mietwohnung? Meist geht es um sogenannte Kleinreparaturen. Mal ist das Schwimmerventil im WC-Spülkasten undicht, mal der Rolladen defekt. Aber wer muss eigentlich für welchen Schaden aufkommen? Im BGB unter § 535 ist folgendes geregelt: Der Vermieter hat die MietsacheArtikel Lesen