Kündigung wegen Diebstahls: so sollten Arbeitnehmer reagieren
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrecht Kündigung droht schon bei Diebstahl von geringwertigen Gegenständen: Auch wenn es sich nur um geringwertige Gegenstände handelt, kann der Arbeitgeber im Fall eines Diebstahls zur fristlosen Kündigung berechtigt sein, ohne dass vorher eine Abmahnung erforderlich wäre. Das gilt unter Umständen sogar dann, wenn sich der Arbeitnehmer über JahreArtikel Lesen