ARAG Experten über eine noch selten genutzte Möglichkeit Stornokosten zu sparen Die Sommerferien stehen vor der Tür. Endlich Urlaubszeit! Wer jetzt allerdings seine Reise nicht wie gebucht antreten kann, muss unter Umständen mit hohen Stornokosten rechnen. Doch der verpatzte Urlaub muss nicht auch noch ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der erhoffte Traumurlaub lässt sich an Dritte weiterverkaufen, so kannArtikel Lesen

Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte 26. Januar 2015. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unlängst die von Reiseanbietern verlangten Anzahlungs- und Stornogebühren gedeckelt. Sabrina Kirchner, Anwältin der Kanzlei PWB Rechtsanwälte ( www.pwb-law.com ) weist darauf hin, dass auch für online gebuchte Reisen maximal 20 Prozent der Kosten als Anzahlung zulässig sind. In den vergangenen Jahren stiegen die geforderten Anzahlungen für PauschalreisenArtikel Lesen