Steuerliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen
Steuerberater Roland Franz Essen – Im Behinderten-Pauschbetragsgesetz verabschiedete der Bundesrat neben der Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge auch Steuervereinfachungen, die Steuerpflichtige mit Behinderung von Nachweispflichten entlasten. Darüber hinaus, so Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, entfallen die Beschränkungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung unter 50 Prozent.Artikel Lesen