Neue Regelung für Unterhaltszahlungen
Barzahlungen sind nicht mehr absetzbar (Bildquelle: JackF/adobe.stock.com) Ist ein Steuerpflichtiger gegenüber einer anderen Person dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, können diese Aufwendungen mit der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Jedoch ist das Absetzen an mehrere gesetzliche Bedingungen geknüpft. Zu den bisherigen Voraussetzungen, insbesondere der Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers, kam eine neue Auflage hinzu. Ab 1. Januar 2025 werden Unterhaltszahlungen vom Finanzamt nur nochArtikel Lesen