Steuerfreie (Corona-) Sonderzahlungen an Arbeitnehmer bis 31.03.2022 verlängert
2022-02-04
Steuerberater Roland Franz Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass mit dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugssteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuern die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen bis zum 31.03.2022 verlängert wurde. Im Jahressteuergesetz 2020 war zuvor bereits eineArtikel Lesen