Private Nutzung eines betrieblichen Handys
Steuerberater Roland Franz Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist auf das Urteil (v. 23.11.2022, VI R 50/20, veröffentlicht am 16.2.2023) des Bundesfinanzhof (BFH) hin, indem es heißt: „Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch dann nach § 3 Nr. 45Artikel Lesen