Kryptowährungen und die Steuererklärung
Steuerberater Roland Franz Essen – „Auf virtuelle Währungen oder sogenannte Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether muss gegebenenfalls Einkommensteuer gezahlt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Kryptowährungen an der Börse gehandelt und gewinnbringend verkauft werden. Die Veräußerungsgewinne sind im Privatvermögen als sonstige Einkünfte, sogenannte private Veräußerungsgeschäfte, anzugeben“, informiert Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner inArtikel Lesen