Erweiterung der Bestimmungen im Geldwäschegesetz
Steuerberater Roland Franz Essen – Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich auf den Weg gebracht. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass das Kernanliegen des Verordnungsentwurfs darin besteht, die Regelungen des § 16a Geldwäschegesetz (GwG)Artikel Lesen