Steuerberater in Schongau Das Finanzamt hat einer gemeinnützigen GmbH mit dem Satzungszweck, steuerbegünstigte Körperschaften im Bereich von Sport & Wissenschaft finanziell zu fördern, für zwei Jahre die Gemeinnützigkeit verweigert. Zu recht, stellte das Finanzgericht (FG) Hessen in seinem Urteil vom 26.4.2012(Az. 4 K 2239/09) fest. In diesen zwei Jahren hatte der Förderverein nämlich seine Mittel nicht an Organisationen mit SatzungszweckenArtikel Lesen