Nur noch bis Ende des Jahres möglich: Altanlagen nachrüsten Ende des Jahres läuft die vorerst letzte Frist der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ab. Im Rahmen dieser gesetzlichen Verordnung müssen seit 2010 regelmäßig ältere Feuerstätten modernisiert, ausgetauscht oder stillgelegt werden, wenn sie den gesetzlichen Abgasgrenzwerten nicht mehr entsprechen. Diese Anordnung ist verbindlich. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin.Artikel Lesen

Modernisieren bevor die Kälte kommt Gesetzliche Frist läuft ab – Besitzer älterer Feuerstätten müssen bis Jahresende handeln Schornsteinfeger kontrolliert Vollzug Alte Feuerstätten, die vor dem 22. März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch bis Ende des Jahres betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Betroffen sind alle Kaminöfen, Heizkamine und KachelöfenArtikel Lesen

Der erste Kaminofen mit dem „Blauen Engel“ Umwelt und Effizienz im Fokus Der Gesetzgeber fordert: Alte Feuerstätten, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2024 betrieben werden, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) nicht entsprechen. Ziel ist es, Emissionen wie Kohlenstoffmonoxid und Feinstaub nachhaltig zu mindern. DerArtikel Lesen

Große Modell-Vielfalt für klimaneutrales und umweltgerechtes Heizen mit Holz Der Aprica 2 aus dem Hause DROOFF überzeugt mit fire+-Technologie und Staubabscheider Heizen mit Holz ist umweltgerecht und klimaneutral – nicht zuletzt dank modernster Verbrennungstechnik. Auch die Kaminöfen von DROOFF unterschreiten alle strengen Grenzwerte im besonderem Maße, da die Ingenieure des Herstellers sich die Aufgabe gestellt haben, Natur und Technik zukunftsorientiertArtikel Lesen