Das Statusfeststellungsverfahren dient der Klärung, ob Sozialversicherungspflicht besteht. Die Frage, ob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, lässt sich von den Beteiligten oftmals nicht mit Sicherheit beantworten. Wird diese bejaht, sind Sozialversicherungsbeiträge in alle Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung zu zahlen. Das bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zu beantragende Statusfeststellungsverfahren dient der Entscheidungsfindung. Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherungspflichtig in der gesetzlichen RentenversicherungArtikel Lesen

Fremdgeschäftsführer, Gesellschafter, mitarbeitende Angehörige oder Geschäftsführer sollten ihren Sozialversicherungsstatus prüfen lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Berlin, 17.07. 2014. Für die meisten Arbeitnehmer stellt sich die Frage nach der Sozialversicherungspflicht nicht – sie leisten im Rahmen ihres Anstellungsvertrags nichtselbstständige Arbeit, und ihre Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Solidaritätszuschlag und die Lohnsteuer werden automatisch von ihrem Bruttogehalt abgeführt. Bei einerArtikel Lesen