Sportrecht – Regresspflicht des Störers gegenüber dem Verein
Regresspflicht des Störers – Ob und inwieweit ein identifizierter Störer auch für Vertragsstrafen des DFB haftet, ist umstritten. Rechtsanwalt Marius Breucker aus der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker Nach dem Spielabbruch der DFB-Pokalbegegnung VfL Osnabrück gegen RB Leipzig am 10.08.2015 wegen eines Feuerzeugwurfs auf den Schiedsrichter verhängte das DFB-Sportgericht gegen Osnabrück einen teilweisen Ausschluss der Zuschauer bei den Heimspielen gegen denArtikel Lesen