ARAG Experten über Regeln und Fallstricke des Aufhebungsvertrages Wer lieber heute als morgen seinen Job an den Nagel hängen möchte, muss nicht die ordentliche Kündigung abwarten oder den Chef beleidigen und auf den sofortigen Rauswurf hoffen. Möglich ist auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Darin vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Der Arbeitnehmer muss fortan keine Arbeitsleistung mehr erbringen,Artikel Lesen