Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrecht „Die Stimmung ist schlecht bei uns.“ So kommentiert der Betriebsratsvorsitzende den Sozialplan des Unternehmens, der 117 Arbeitsplätze wegfallen lässt; weser-kurier.de berichtet darüber am 27.02.2017. Was betroffene Arbeitnehmer jetzt tun können, erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Wenn die Lloyd-Werft betriebsbedingt kündigt, muss sie das KündigungsschutzgesetzArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Arbeitsrecht Wirksame betriebsbedingte Kündigung für Arbeitgeber schwer Eine Unwirksamkeit betriebsbedingter Kündigungen kann sich unter verschiedenen Gesichtspunkten ergeben. Das Verfahren, das Arbeitgeber hier zu beachten haben, ist äußerst kompliziert. Für Arbeitnehmer bestehen deshalb gute Erfolgsaussichten, bei einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung jedenfalls eine hohe Abfindung zu erzielen. Arbeitgeber muss mangelndeArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben nicht nennen. Dennoch handelt es sich bei den meisten Kündigungen um betriebsbedingte Kündigungen. Ein solche Kündigung wird nur dann auf ihre Wirksamkeit hin überprüft, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erhebt. Dann ist es nämlich am Arbeitgeber, die betriebsbedingtenArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitgeber müssen bei einer Kündigung den Grund für diese nicht nennen und werden es deshalb oftmals auch nicht tun. Arbeitnehmer bleiben daher oftmals im Unklaren, was den Kündigungsgrund angeht. Sind in dem Betrieb des Arbeitgebers regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, wird aber ein Kündigungsgrund benötigt, damit die KündigungArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben nicht nennen. Dennoch handelt es sich bei den meisten Kündigungen um betriebsbedingte Kündigungen. Eine solche Kündigung wird nur dann auf ihre Wirksamkeit hin überprüft, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erhebt. Dann ist es nämlich am Arbeitgeber, die betriebsbedingtenArtikel Lesen