Sonderzahlung: Gleichbehandlungsgrundsatz beachten
Verfasserin: Rechtsanwältin Ingrid Heinlein, Anwaltsbüro Bell & Windirsch, Düsseldorf Ingrid Heinlein, Rechtsanwältin, Anwaltsbüro Bell & Windirsch, Düsseldorf 1.Der in § 75 Abs. 1 BetrVG geregelte … betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Sachverhalten sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Gruppenbildung auszuschließen. 2.Besteht der Zweck einer freiwilligen Sonderzahlung darin, die Arbeitsleistung sowie die Betriebstreue zu honorieren, ist hierinArtikel Lesen