Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie
2021-05-15
Steuerberater Roland Franz Essen – Nur noch bis 30. Juni 2021: Steuerfreier Corona-Bonus. Während der Corona-Krise müssen viele Arbeitnehmer – insbesondere im Gesundheitsbereich und im Einzelhandel – unter enormem Einsatz und erschwerten Bedingungen arbeiten. Arbeitgeber können dies würdigen, indem sie ihnen einen Extrabonus gewähren. Bis zu 1.500 Euro dürfen sie im Zeitraum 1. März 2020 bis 30. Juni 2021 steuer-Artikel Lesen