Kurzarbeit | Pflege | Corona-Arbeitsschutz Bezugsdauer für Kurzarbeit geht in Verlängerung Um auch künftig Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren und Arbeitsplatzverluste sowie Insolvenzen zu vermeiden, wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld bis Ende Juni auf bis zu 28 Monate verlängert. Die Verlängerung tritt nach Auskunft der ARAG Experten rückwirkend zum 1. März in Kraft. Ebenfalls bis zum 30. Juni werden einige andereArtikel Lesen

Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick +++ Kündigung einer Veranstaltung wegen Corona +++ Angemietete Räumlichkeiten für eine geplante Hochzeitsfeier können wegen Corona gekündigt werden, da mangels Zumutbarkeit der Vertragsdurchführung die Geschäftsgrundlage wegfällt. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Celle entschieden, dem Vermieter aber im Weg der Vertragsanpassung eine Ausgleichszahlung zugesprochen (Az.: 2 U 64/21). Sie wollen mehr erfahren?Artikel Lesen