Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Entgeltfortzahlung bei Quarantäne +++ Erkrankt ein Arbeitnehmer und wird wegen seiner Kopf- und Magenschmerzen von der Behörde sogar in Quarantäne geschickt, ist dessen Entgeltfortzahlungsanspruch nicht ausgeschlossen. Der infektionsschutzrechtliche Entschädigungsanspruch greife nach Auskunft der ARAG Experten nur bei entsprechendem Ansteckungs- und Krankheitsverdacht (Arbeitsgericht Aachen, Az.: 1 Ca 3196/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie dieArtikel Lesen