ARAG Experten mit heißen Fragen und sommerlichen Antworten Heiße Tage, kühle Nächte: Darf man nachts duschen? Ja, denn prinzipiell kann jeder Mieter seine Wohnung rund um die Uhr nutzen, wie er mag – solange er die Nachbarn nicht zu sehr nervt. Mietverträge oder Hausordnungen, die nächtliches Duschen ab 22 oder 24 Uhr verbieten, sind daher laut ARAG Experten auch nichtArtikel Lesen

ARAG Experten informieren über angemietete Gärten im Mehrfamilienhaus Gerade in den warmen Sommermonaten ist ein Garten ein Segen. Man ist schnell draußen und kann den Eisschrank mit einem kühlen Erfrischungsgetränk fast von der Sonnenliege aus erreichen. Hat man ein Einfamilienhaus gemietet, gibt es einen Vertrag zwischen Mieter und Vermieter, der alles regelt. Kniffliger wird es, wenn im Mehrfamilienhaus mehrere MietparteienArtikel Lesen