Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Mein Pony hat ein Ekzem +++ Kurz nach dem Kauf eines Ponys stellte die Käuferin ein Sommerekzem an ihm fest. Einen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags hat sie aber nicht. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München, welches die Entscheidung der Vorinstanz bestätigte. Diese hatte einen Mangel erst im Ekzem und nichtArtikel Lesen