Nachlassmanagerin Melanie Loewe gibt Aufschluss über die Sittenwidrigkeiten bei der Testamenterstellung und in welchen Fällen diese als sittenwidrig erklärt werden. Melanie Loewe über Sittenwidrigkeiten bei der Testamenterstellung. „Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind nichtig. Das bedeutet, dass sie von Anfang an als nicht gültig angesehen werden“, führt Nachlassmanagerin Melanie Loewe in die Thematik ein. Auch im Bereich derArtikel Lesen